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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Zelte Brüggemann GbR,

Stand 23.6.2018

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I. Allgemeines

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1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle -auch zukünftigen- Mietverträge über Zeltmaterial, Zubehör und Mobiliar der Zelte Brüggemann GbR, im nachfolgenden Vermieter genannt und dem Vertragspartner, im nachfolgenden Mieter genannt, ohne dass es nochmals einer gesonderten Einbeziehung bedarf.

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Eigene Bedingungen des Mieters gelten nicht, und zwar auch dann nicht, wenn der Vermieter derartigen Bedingungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen sollte.

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2.Vertrag

Alle Verträge werden schriftlich abgeschlossen. Bestellt der Mieter Ware mündlich, oder fernmündlich, so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung, die er gegengezeichnet an den Vermieter zurück zu senden hat. Erst nach Eingang der vom Mieter gegengezeichneten Auftragsbestätigung ist der Vermieter zur Auslieferung Waren verpflichtet. Nimmt der Mieter die Waren ohne schriftliche Vereinbarungen, so erkennt er damit die Ihm erteilte Auftragsbestätigung an.

Mit den Preisen ist eine Mietdauer von 1 bis 4 Tagen (Grundmiete) abgegolten, sofern für bestimmte Artikel nicht Tagespreise vereinbart werden. Ab dem 5. Tag erhöht sich die Grundmiete täglich um 10%.

Alle Preise sind Stück- und Nettopreise zzgl. der am Tage gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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3.Zahlung

Rechnungen sind bei Abholung/Lieferung der Waren, abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen ab 300€ netto ist eine Vorauszahlung in Höhe der gesamten Auftragssumme zu leisten. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen ist der Vermieter, auch bei schriftlicher Auftragsbestätigung, nicht verpflichtet, die Waren auszugeben.

Tritt der Mieter von einem, bereits bestehenden, Vertrag zurück, so ist der Vermieter berechtigt, nachweislich entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt von Mietverträgen zahlt er jedoch mindestens die nachfolgend angegebenen Sätze.

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-20% des Nettomietpreises zzgl. Mwst bis 20 Werktage vor Mietbeginn

-50% des Nettomietpreises zzgl. Mwst bis 7 Werktage vor Mietbeginn

-70% des Nettomietpreises zzgl. Mwst bis 3 Werktage vor Mietbeginn

-90% des Nettomietpreises zzgl. Mwst später als 3 Werktage vor Mietbeginn.

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4.Anlieferung

Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Anlieferung der Waren erfolgt bis zu „ersten verschließbaren Tür“. Die regulären Transportkosten setzen voraus, dass die Abladestelle angefahren werden kann. Erschwernisse und zusätzlicher Aufwand (z.B. lange Transportwege, Auf- und Abbau etc.), sowie eine Anlieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden gesondert berechnet. Für Auslieferungsverzögerungen haftet der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit, oder Vorsatz.

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5. Rückgabe

Der Mieter hat die Ware am letzten Tag der Mietzeit, während der üblichen Geschäftszeiten, in den vorgesehenen Transportbehältern vollständig und unversehrt zurückzugeben. Die ordnungsgemäße Rückgabe hat sich der Kunde bestätigen zu lassen.

Notwendige Reinigungen von Zelten und Mobiliar werden gesondert und nach Aufwand berechnet.

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6. Haftung

Der Mieter hat die Ware bei Abholung/Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen dem Vermieter unverzüglich, nach Erhalt der Ware, schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

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Der Mieter haftet für alle Schäden, die an den Mietgegenständen bis zur Rückgabe entstehen, unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust des Mietmaterials durch den Kunden selbst, oder durch Dritte entstanden ist. Der Mieter haftet in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert des Mietmaterials. Eventuell auftretende entgangene Mieteinnahmen des Vermieters gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters. Für Transportschäden und Beschädigungen durch unsachgemäßes Handling des Mietmaterials haftet ebenfalls der Mieter. Die Haftung für eine Mietsache beginnt, wenn der Mietartikel den angegeben Lieferort erreicht, oder auf das Fahrzeug des Mieters

verladen ist. Mietgegenstände gelten als ordnungsgemäß zurückgegeben, sobald sie in den Räumen des Vermieters gezählt und kontrolliert wurden und keine Beanstandungen vorliegen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter binnen 14 Tagen nach Rückgabe der Mietartikel

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II. Spezielle Vereinbarungen bei Zelten

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Unsere Zelte sind grundsätzlich mit weißen PVC-Planen ausgestattet. Die Zelte sind in der Regel zu 50% mit Fensterplanen ausgestattet. Pagodenzelte sind in der Standardversion mit einer Fensterplane ausgestattet. Auf Wunsch können weitere Fenster, gegen Mehrpreis, eingebaut werden. Die Planen sind schwerentflammbar nach DIN B1. Das Bekleben des Zeltgerüstes und der Planen ist verboten. Bei Zuwiderhandlung, werden dem Mieter die Kosten der Neubeschaffung in Rechnung gestellt.

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Unsere Zelte sind nicht schneelasttauglich. Der Mieter hat bei entsprechenden Wetterverhältnissen für eine Räumung des Zeltdaches von Schnee, Eis und Wasser zu sorgen.

Bei aufkommendem, starkem Wind ist die Zelthalle unverzüglich vom Mieter, ringsum zu schließen. Ebenfalls sind die Zelte grundsätzlich nach dem Gebrauch (Veranstaltungsende) zu schließen.

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Beim Auf- bzw. Abbau der Zelte muss stets ein Richtmeister der Fa. Zelte Brüggemann vor Ort sein, der mit 45€ pro Stunde ab Beginn der Auf- bzw. Abbauarbeiten berechnet wird. Für einen kompletten Auf- und Abbau durch die Fa. Zelte Brüggemann GbR wird je nach Gegebenheit und Zeltgröße eine Pauschale vereinbart.

Der jeweils angegebene Komplettpreis für den Auf- und Abbau bei Zelten gilt nur bei ebenen Bodenverhältnissen und Anfahrtsmöglichkeiten für schwere Lkw bis zum Aufbauort. Sollte eine direkte Anfahrt nicht möglich sein, oder ein Ausgleich des Bodens nötig sein, wird eine Pauschale, je nach Aufwand, in Rechnung gestellt.

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Für die Baustellen ist ausschließlich der Mieter zuständig. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass ober- und unterirdische Leitungen, Rohre, Kabel und sonstige Hindernisse vor Baubeginn entfernt werden, oder dem Vermieter vor Baubeginn entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen der Verlauf unterirdischer Hindernisse genau hervorgeht. Für eventuell entstehende Schäden durch die Verankerung der Zelte, zu geringe Bodentragfähigkeit oder durch die Benutzung von Geländestaplern, haftet alleine der Mieter.

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Die zur Befestigung nötigen Erdnägel haben eine Mindestlänge von 80 cm. Der Kunde muss ausdrücklich darauf hinweisen, wenn eine Befestigung mit Erdnägeln nicht möglich ist. Ist eine Befestigung nicht möglich, muss mit Schwerlastböden oder Auflastgewichten gearbeitet werden.

Der Mehraufwand hierfür wird entsprechend in Rechnung gestellt.

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Ab einer gewissen Zeltgröße muss eine bauamtliche Abnahme erfolgen (abhängig vom Bundesland). Der Mieter ist für die Durchführung dieser Abnahme zuständig und trägt die damit verbundenen Kosten.

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Während der gesamten Vermietdauer geht das Zelt in die Verantwortung des Mieters über. Der Mieter kann für die Risiken Wind, Sturm, Wasser, Schnee, Feuer und höhere Gewalt auf Wunsche eine Versicherung bei der Firma Zelte Brüggemann GbR abschließen, die je nach Umfang berechnet wird.

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Sollte ein Zelt als „Catering bzw. Küchenzelt“ benutzt werden muss dies vorher durch den Vermieter genehmigt werden. Eine Endreinigung wird je nach Aufwand berechnet.

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III. Sonstiges

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1.Handling

Auf- und Abbau von Mobiliar und Eventequipment sowie das Verteilen und Einsammeln von Mietgegenständen sind in unserem Angebot nicht enthalten. Die Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung.

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2.Abbildungen/Fotos

Abbildungen in Katalogen / Broschüren sowie Internetseiten können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt besonders für Farbunterschiede, die nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.

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3.Copyright / Urheberrecht

Sämtliche Inhalte und Gestaltungsformern sind Urheberrechtlich geschützt. Jegliche unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Vervielfältigung werden gerichtlich verfolgt. Die Übernahme des Inhalts oder Teilen hiervon für gewerbliche, private oder andere Zwecke sind verboten. Für Satz- und Formfehler redaktioneller oder technischer Art wird keine Haftung übernommen und kein Schadensersatz übernommen.

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4.Leistungsort /Gerichtsstand

- Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Zelte Brüggemann GbR

- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten
einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich der Gerichtsstand der Firma Zelte Brüggemann GbR gültig.

- Sollte einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommen.

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